STATUT DER WETTBEWERBE
IN SOZIALEN NETZWERKEN
WETTBEWERBSSTATUT
(im Folgenden „Satzung“ genannt)
Die Satzung regelt die Bedingungen für die Teilnahme am Wettbewerb, die Art und Weise der Durchführung der für seine Durchführung erforderlichen Tätigkeiten und bestimmt die Einzelheiten der Rechte und Pflichten der Teilnehmer.
1. Veranstalter des Gewinnspiels (im Folgenden als „Veranstalter“ bezeichnet)
Firmenname: Ing. Maria Gaborova
Eingetragener Sitz: Na barine 2978/15, 84103 Bratislava-Lamač
ICH WÜRDE: 1120968596
Steuernummer: 52503631
Eingetragen im Register: geführt vom Bezirksamt Bratislava unter der Nr. 110-264830
2. Datum des Wettbewerbs
Das Gewinnspiel findet im jeweils angegebenen Zeitraum statt in einem Wettbewerbseintrag in unseren sozialen Netzwerken. In diesem Zeitraum ist eine Teilnahme am Gewinnspiel möglich.
3. Personen, die zur Teilnahme am Gewinnspiel berechtigt sind
Am Gewinnspiel teilnehmen kann jede Person, die über ein aktives Instagram-Profil verfügt und die im Gewinnspielbeitrag genannten Voraussetzungen erfüllt. Eine juristische Person kann nicht am Gewinnspiel teilnehmen.
4. Teilnahmebedingungen des Gewinnspiels
Zur Teilnahme am Gewinnspiel muss der teilnahmeberechtigte Teilnehmer die im Gewinnspielbeitrag genannten Schritte durchführen. Durch die Teilnahme am Gewinnspiel erklärt jeder Teilnehmer, dass Facebook ihm gegenüber keinerlei Verpflichtungen hat.
5. Zweck und Preis des Gewinnspiels
Der Zweck des Wettbewerbs ist Verkaufsförderung für die Produkte und Dienstleistungen des Wettbewerbsverkünders.
Der Preis des Gewinnspiels wird immer direkt im Gewinnspielbeitrag angegeben.
6. Ermittlung des Gewinners und Bekanntgabe des Gewinns
Der Veranstalter des Gewinnspiels zieht den Gewinner aus den Teilnehmern, die die Bedingungen gemäß Punkt 4 erfüllen und gleichzeitig die Gewinnspielfrage beantwortet haben. Der Veranstalter des Gewinnspiels benachrichtigt den Gewinner spätestens zwei Werktage nach der Ziehung über einen Kommentar im sozialen Netzwerk und bittet ihn um Mitwirkung bei der Gewinnüberreichung.
Reagiert der Gewinner nicht innerhalb von 5 Tagen auf die Gewinnbekanntgabe und zeigt er kein Interesse an der Gewinnübernahme, verliert er/sie den Anspruch auf den Gewinn. In diesem Fall wiederholt der Veranstalter die Ziehung und ist berechtigt, einen anderen Teilnehmer zu ziehen.
7. Art der Preisübergabe
Der Gewinner und der Veranstalter einigen sich auf die Art und Weise der Preisübergabe. Im Falle einer einvernehmlichen Einigung wird der Gewinn auf Kosten des Veranstalters per Post an den Gewinner versandt.
8. Schutz personenbezogener Daten
Gemäß dem geltenden Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten erteilt der Teilnehmer dem Veranstalter des Gewinnspiels die Zustimmung zur Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten, die er dem Veranstalter während des Gewinnspiels zum Zweck der Durchführung des Gewinnspiels und der Auswertung seiner Ergebnisse zur Verfügung stellt. Die Einwilligung gilt für die Dauer des Gewinnspiels und 3 Monate nach dessen Ende, sofern nicht ein Spezialgesetz etwas anderes vorsieht. Der Teilnehmer erkennt an, dass er das Recht auf Informationen über den Status der Verarbeitung, die Datenbeschreibung und andere Rechte gemäß dem Datenschutzgesetz hat. Gleichzeitig erklärt er, dass seine Angaben gegenüber dem Veranstalter des Gewinnspiels der Wahrheit entsprechen. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass der Veranstalter des Gewinnspiels im Rahmen dieses Gewinnspiels auf dem FB, IG-Profil von Včelobal den Namen des Gewinners veröffentlicht, unter dem der Gewinner im FB, IG-Netzwerk registriert ist.
9. Rechte des Wettbewerbsveranstalters
Der Veranstalter des Gewinnspiels behält sich das Recht vor, diese Gewinnspielbedingungen zu ändern oder das Gewinnspiel vorzeitig zu verlängern oder zu beenden. Die Änderung der Wettbewerbsbedingungen wird durch deren Veröffentlichung unmittelbar in den Wettbewerbsbedingungen wirksam. Der Veranstalter des Gewinnspiels ist nicht verantwortlich für technische Probleme, die sich aus der Übermittlung von Daten auf elektronischem Wege ergeben, oder für Probleme mit der Funktionalität des Dienstes des Unternehmens. Facebook. Der Veranstalter des Gewinnspiels haftet nicht für Schäden, die den Gewinnern oder Ersatzpersonen im Zusammenhang mit den erhaltenen Preisen entstehen. Der Veranstalter des Gewinnspiels erklärt, dass das Gewinnspiel in keiner Weise vom Unternehmen gesponsert, genehmigt oder verwaltet wird Facebook ein es hat nichts mit ihr zu tun.
10. Schlussbestimmungen
Durch die Teilnahme am Gewinnspiel bestätigt jeder Teilnehmer außerdem, darüber informiert worden zu sein, dass Facebook gegenüber dem Teilnehmer keinerlei Verpflichtungen hat und sich aus der Teilnahme am Facebook-Gewinnspiel keine Verpflichtungen ergeben.
In Preßburg am 11.4.2020